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Die Klasse B beinhaltet das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t.

Ein Anhänger von 750kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden.

Bei einer Kombination beider Fahrzeuge darf die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht mehr als 3,5t haben.

Die Klasse B beinhaltet weiter die Klasse AM und L.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Die Anmeldung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Die Ausbildung umfasst in der Theorie:

12 Grundunterrichte und

2 Sonderunterrichte.

Die Ausbildung umfasst in der Praxis:

Fahrstunden im Bereich der Grundausbildung, Aufbaustufe und Leistungsstufe sowie Prüfungsvorbereitung.

Für die Klasse B musst du eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.

Nach bestandener Prüfung der Klasse B darfst du Schalt- als auch Automatikfahrzeuge führen.

Für den Antrag beim zuständigen Bürgeramt / Führerscheinstelle benötigst du:

  • Personalausweis, Reisepass ggf. mit Aufenthaltstitel
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über einen Sehtest
  • Biometrisches Passfoto
  • vorhandenen Führerschein
  • Geld für den Antrag

Die Klasse B Automatik beinhaltet das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t.

Ein Anhänger von 750kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden.

Bei einer Kombination beider Fahrzeuge darf die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht mehr als 3,5t haben.

Die Klassen B Automatik beinhaltet weiter die Klasse AM und L.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Die Anmeldung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Die Ausbildung umfasst in der Theorie:

12 Grundunterrichte und

2 Sonderunterrichte.

Die Ausbildung umfasst in der Praxis:

Fahrstunden im Bereich der Grundausbildung, Aufbaustufe und Leistungsstufe sowie Prüfungsvorbereitung.

Für die Klasse B musst du eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.

Wichtig: Nach bestandener Prüfung der Klasse B Automatik darfst du ausschließlich Automatikfahrzeuge führen.

Für den Antrag beim zuständigen Bürgeramt / Führerscheinstelle benötigst du:

  • Personalausweis, Reisepass ggf. mit Aufenthaltstitel
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über einen Sehtest
  • Biometrisches Passfoto
  • vorhandenen Führerschein
  • Geld für den Antrag

Die Klasse BF17 ist das begleitete Fahren vom 17. bis zum 18. Lebensjahr.

Berechtigte Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B und dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.

Die Klasse BF17 beinhaltet das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t.

Ein Anhänger von 750kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden.

Bei einer Kombination beider Fahrzeuge darf die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht mehr als 3,5t haben.

Die Klassen B beinhaltet weiter die Klasse AM und L.

Das Mindestalter beträgt 17 Jahre.

Die Anmeldung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters erfolgen.

Die Ausbildung umfasst in der Theorie:

12 Grundunterrichte und

2 Sonderunterrichte.

Die Ausbildung umfasst in der Praxis:

Fahrstunden im Bereich der Grundausbildung, Aufbaustufe und Leistungsstufe sowie Prüfungsvorbereitung.

Für die Klasse B musst du eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.

 

Für den Antrag beim zuständigen Bürgeramt / Führerscheinstelle benötigst du:

  • Personalausweis, Reisepass ggf. mit Aufenthaltstitel
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über einen Sehtest
  • Biometrisches Passfoto
  • vorhandenen Führerschein
  • Zusätzlicher Antrag für BF17 (erhältst du in unserer Fahrschule)
  • Anlagen für Begleitpersonen (erhältst du in unserer Fahrschule)
  • Kopie der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen
  • Geld für den Antrag

NEU !!!

Die Klasse B197 gibt es seit 01.01.2021.

Die Ausbildung erfolgt kombiniert auf einem Schaltwagen als auch auf einem Automatikfahrzeug, um dir die Ausbildung zu vereinfachen.

Dabei beginnst du mit der Schulung auf einem Schaltfahrzeug mit mindestens 10 Fahrstunden und einer anschließenden Schaltkompetenzprüfung von mindestens 15 Minuten, die dein Fahrlehrer abnimmt.

Anschließend wechselst du auf ein Automatikfahrzeug, mit dem du die restliche Ausbildung sowie die praktische Prüfung absolvierst.

Vorteil:

  • geringere Führerscheinkosten
  • vereinfachte Prüfungssituation – kein Abwürgen, Verschalten und Zurückrollen, da du die Schaltkompetenz bereits in der Fahrschule nachgewiesen hast und keine erneute Überprüfung durch den TÜV
  • Nach bestandener Prüfung darfst du Schalt- als auch Automatikfahrzeuge führen.

Besonderheit:

  • Falls du zusätzlich einen Anhängerführerschein der Klasse BE machen möchtest, müsstest du die Ausbildung und Prüfung auf einem Schaltfahrzeug absolvieren.

Die Klasse B197 beinhaltet das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t. Ein Anhänger von 750kg zulässiger Gesamtmasse darf mitgeführt werden.

Bei einer Kombination beider Fahrzeuge darf die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht mehr als 3,5t haben.

Die Klassen B beinhaltet weiter die Klasse AM und L.

Mindestalter 18 oder 17 Jahre,

je nachdem ob du den Antrag mit oder ohne begleitetes Fahren stellst.

Die Anmeldung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters erfolgen.

Die Ausbildung umfasst in der Theorie:

12 Grundunterrichte und

2 Sonderunterrichte

Die Ausbildung umfasst in der Praxis:

Schaltwagen:                    mindestens 10 Fahrstunden + Schaltkompetenzprüfung (mindestens 15 min.)

Automatikfahrzeug:      Fahrstunden im Bereich der Grundausbildung, Aufbaustufe und  Leistungsstufe sowie Prüfungsvorbereitung.

Für die Klasse B197 musst du eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.

Für den Antrag beim zuständigen Bürgeramt / Führerscheinstelle benötigst du:

  • Personalausweis, Reisepass ggf. mit Aufenthaltstitel
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über einen Sehtest
  • Biometrisches Passfoto
  • vorhandenen Führerschein

 

  • Zusätzlicher Antrag für BF17 (erhältst du in unserer Fahrschule)
  • Anlagen für Begleitpersonen (erhältst du in unserer Fahrschule)
  • Kopie der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen
  • Geld für den Antrag

Seit vielen Jahren begleiten wir Menschen mit Handicaps auf ihrem Weg zum Führerschein und in ein Leben mit flexibler und individueller Mobilität.

Für eine individuelle Beratung zögere nicht Kontakt mit uns auf zu nehmen.

Achtung!!!

Am Donnerstag, den 02.05.2024 findet in der Ahornallee 5 wegen eines ASF-Seminars kein Theorieunterricht statt.