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Der nächste Blockunterricht für Motorrad
findet an folgenden Tagen statt:
Nächster Theorie-Motorradunterricht:
Montag, 31.03.2025 Ahornallee 5 Thema Z1
Dienstag, 01.04.2025 Ahornallee 5 Thema Z2
Mittwoch, 02.04.2025 Ahornallee 5 Thema Z3
Donnerstag, 03.04.2025 Ahornallee 5 Thema Z4
Jeweils um 18.30 Uhr in der Filiale an der Ahornallee 5, in 59063 Hamm.
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Mindestalter: 15 Jahre
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) und 2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Die Ausbildung umfasst in der Praxis:
Fahrstunden im Bereich der Grundausbildung, Aufbaustufe und Leistungsstufe sowie Prüfungsvorbereitung.
Für die Klasse AM musst du eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.
Für den Antrag beim zuständigen Bürgeramt / Führerscheinstelle benötigst du:
- Personalausweis, Reisepass ggf. mit Aufenthaltstitel
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über einen Sehtest
- Biometrisches Passfoto
Geld für den Antrag
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre
Der Führerschein der Klasse A1 schließt die Klasse AM mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Die Ausbildung umfasst in der Praxis:
Fahrstunden im Bereich der Grundausbildung, Aufbaustufe und Leistungsstufe sowie Prüfungsvorbereitung.
Für die Klasse A1 musst du eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.
Für den Antrag beim zuständigen Bürgeramt / Führerscheinstelle benötigst du:
- Personalausweis, Reisepass ggf. mit Aufenthaltstitel
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über einen Sehtest
- Biometrisches Passfoto
- vorhanden Führerschein
- Geld für den Antrag
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Der Führerschein der Klasse A2 schließt die Klassen AM & A1 mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Die Ausbildung umfasst in der Praxis:
Fahrstunden im Bereich der Grundausbildung, Aufbaustufe und Leistungsstufe sowie Prüfungsvorbereitung.
Für die Klasse A2 musst du eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.
Für den Antrag beim zuständigen Bürgeramt / Führerscheinstelle benötigst du:
- Personalausweis, Reisepass ggf. mit Aufenthaltstitel
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über einen Sehtest
- Biometrisches Passfoto
- vorhanden Führerschein
- Geld für den Antrag
Die Fahrschulklasse A erlaubt, das Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Der Führerschein der Klasse „A“ schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Beim Aufstieg A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Die Ausbildung umfasst in der Praxis:
Fahrstunden im Bereich der Grundausbildung, Aufbaustufe und Leistungsstufe sowie Prüfungsvorbereitung.
Für die Klasse A musst du eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.
Für den Antrag beim zuständigen Bürgeramt / Führerscheinstelle benötigst du:
- Personalausweis, Reisepass ggf. mit Aufenthaltstitel
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über einen Sehtest
- Biometrisches Passfoto
- vorhanden Führerschein
- Geld für den Antrag
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW7kg
Mindestalter: 18 Jahre
Der Führerschein der Klasse A2S schließt die Klassen AM & A1 mit ein.
Theorie: Bei Vorbesitz der Klasse A1 erfolgt kein theoretischer Unterricht und auch keine theoretische Prüfung
Praxis: Die Sonderfahrten entfallen bei Vorbesitz der Klasse A1. Der Umfang der praktischen Ausbildung richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten.
Für die Klasse A2S musst du eine praktische Prüfung absolvieren.
Die Führerscheinklasse AS erlaubt das Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Theorie: Bei Vorbesitz der Klasse A2 erfolgt kein theoretischer Unterricht und auch keine theoretische Prüfung.
Praxis: Die Sonderfahrten entfallen bei Vorbesitz der Klasse A2. Der Umfang der praktischen Ausbildung richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten.
Für die Klasse AS musst du eine praktische Prüfung absolvieren.
Bei der Führerscheinklasse B196 darfst du Krafträder der Klasse A1 (nur im Inland) fahren.
Voraussetzung:
- 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
Fahrerschulung
- 4 Doppelstunden Theorie á 90 Minuten
- Mindestens 10 Fahrstunden
Keine theoretische und keine praktische Prüfung
Kein eigenständiger Antrag, Die Schlüsselzahl B196 wird in dein Führerschein eingetragen.