Anhängerführerschein » Fahrschule Post

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0172 – 23 42 663

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BE-Fahrzeuge sind Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (bis 3,5t zGm) und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3,5t nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 oder 17 bei begleitetem Fahren

Grundvoraussetzung ist der Besitz der Klasse B / B197.

Theorie: entfällt

Die Ausbildung umfasst in der Praxis:

Fahrstunden im Bereich der Grundausbildung, Aufbaustufe und Leistungsstufe sowie Prüfungsvorbereitung. 

Besonderheiten:

 Bei Vorbesitz der Klasse B darf die Anhängerausbildung und Prüfung auf einem Automatikzugfahrzeug durchgeführt werden.

Bei Vorbesitz der Klasse B197 muss die Anhängerausbildung und Prüfung auf einem Schaltzugfahrzeug durchgeführt werden.

Für die Klasse BE musst du eine praktische Prüfung absolvieren

Für den Antrag beim zuständigen Bürgeramt / Führerscheinstelle benötigst du:

  • Personalausweis, Reisepass ggf. mit Aufenthaltstitel
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über einen Sehtest
  • Biometrisches Passfoto
  • Geld für den Antrag
  • Kopie deines Führerscheins